
Entweder Verhältnis- oder Mehrheitswahl
Bei der Durchführung der Betriebsratswahlen können – wie sich aus § 14 Abs. 2 BetrVG ergibt – sowohl die Grundsätze der Verhältniswahl (Listenwahl) als auch die Grundsätze der Mehrheitswahl maßgebend sein.
Verhältniswahl
Die Verhältniswahl ist ein Wahlsystem, bei dem jeder Vorschlagsliste ein dem Verhältnis ihrer erreichten Stimmenzahl entsprechender Teil der Sitze zugeteilt wird. Hierfür bestehen verschiedene Berechnungsmethoden; allgemein gebräuchlich ist das d'Hondtsche System; dieses findet auch bei Betriebsratswahlen Anwendung.
Mehrheitswahl
Die Mehrheitswahl ist ein Wahlsystem, bei dem diejenigen Personen gewählt sind, die die absolute oder relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten. Mehrheitswahl ist Persönlichkeitswahl.
Betriebsratswahl 2010
