

Mit den Betriebsratswahlen bestimmt die Belegschaft eines Betriebs ihre gesetzliche Vertretung, den Betriebsrat, für die Dauer von vier Jahren. Für den noch amtierenden Betriebsrat ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Ablauf, den Wahlverfahren und dem Wahlrecht (insbesondere der Wahlordnung) generell zu beschäftigen. Seine wichtigste Aufgabe: den Wahlvorstand für die Betriebsratswahlen bestellen.
Erfahrungsgemäß stellen sich im Vorfeld der Betriebsratswahlen immer wieder dieselben Fragen:
Und das sind äußerst wichtige Fragen: Denn Verstöße gegen die Regeln und Bestimmungen, ein einfacher formaler Fehler oder die Nichtbeachtung eines Termins kann zur Anfechtung oder Ungültigkeit der ganzen Betriebsratswahl führen – und das will schließlich niemand riskieren. Das Wahlrecht zu den Betriebsratswahlen ist in den §§ 7 – 20 BetrVG und in der Wahlordnung geregelt.
Außer diesen Informationen haben wir für Betriebsräte und Wahlvorstände im Bereich Muster und Checklisten einige kostenlose Vorlagen und Checklisten z.B. mit den wichtigsten Terminen und Fristen bereitgestellt.